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Führerscheinklassen

Zum 19.01.2013 änderten sich die Führerscheinklassen. Die EU Führerscheinklassen beinhalten seit dem die Fahrerlaubnisklassen A bis T. Viele Klassen sind neu entstanden oder wurden aufgesplittet, was früher mit nur einer Führerscheinklasse möglich war zu fahren, beinhaltet heute mehrere Klassen.

Unsere Fahrschule berät Sie gerne bei Fragen bzgl. den neuen Führerscheinklassen, wie auch den Neuerungen bei den Führerscheinen und dem EU-Führerschein 2013.

Führerschein Klassen
PKW-Klassen
Motorrad-Klassen
A

Klasse A

Krafträder

  • Hubraum: mehr als 50cm3
  • Höchstgeschwindigkeit: mehr als 45km/h
  • gilt auch für Krafträder mit Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung: mehr als 15kW
  • Räder: symmetrisch angeordnet
  • Hubraum: mehr als 50cm3 (Verbrennungsmotor)
  • Höstgeschwindigkeit: mehr als 45cm/h
  • Leistung: mehr als 15kW

 

A2

Klasse A2

  • Motorleistung: nicht mehr als 35kW, die nicht mit einer Leistung von über 70kW abgeleitet werden
  • Verhältnis Leistung zu Gewicht: maximal 0,2kW/kg
  • gilt auch für Krafträder mit Beiwagen

 

A1

Klasse A1

Krafträder

  • Hubraum: nicht mehr als 125cm3
  • Motorleistung: nicht mehr als 11kW
  • Verhältnis Leistung zu Gewicht: maximal 0,1kW/kg
  • gilt auch für Krafträder mit Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Räder: symmetrisch angeordnet
  • Hubraum: nicht mehr als 50cm3 (Verbrennungsmotor)
  • Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 45cm/h
  • Leistung: bis zu 15kW

 

AM

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • mit Verbrennungsmotor und Hubraum nicht mehr als 50cm3
  •  Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • Hubraum nicht mehr als 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren bzw. nicht mehr als 500cm3 bei Selbstzündungsmotoren
  • Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
  • Masse im fahrbereitem Zustand: ≤ 270 kg
  • Sitzplätze: max. zwei Sitzplätze inkl. Fahrersitz

Leichte vierrädrige Kleinkrafträder (Klasse L6e)

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • Hubraum nicht mehr als 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren bzw. nicht mehr als 500cm3 bei Selbstzündungsmotoren
  • Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
  • Masse im fahrbereitem Zustand: ≤ 425 kg
  • Sitzplätze: max. zwei Sitzplätze inkl. Fahrersitz

 

LKW-Klassen
C

Klasse C

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)

  • zulässige Gesamtmasse: nicht mehr als 3500kg
  • Beförderung: nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
  • mit Anhänger – zulässige Gesamtmasse: nicht mehr als 750kg

 

CE

Klasse CE

Zugfahrzeuge der Classe C in Kombination mit

  • Anhänger/Sattelanhänger – zulässige Gesamtmasse: mehr als 750kg

 

C1

Klasse C1

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A, D1 und D)

  • zulässige Gesamtmasse: 3500kg – 7500kg
  • Beförderung: nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg

 

C1E

Klasse C1E

Fahrzeuge der Klasse B in Kombination mit

  • Anhänger/Sattelanhänger – zulässige Gesamtmasse: mehr als 3500kg
  • Gesamtmasse der Kombination: nicht mehr als 12000kg

Fahrzeuge der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger/Sattelanhänger – zulässige Gesamtmasse: mehr als 750kg
  • Gesamtmasse der Kombination: nicht mehr als 12000kg

 

Bus-Klassen
D

Klasse D

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, und A)

  • Beförderung: nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg

 

DE

Klasse DE

Zugfahrzeuge der Classe D in Kombination mit

  • Anhänger – zulässige Gesamtmasse: mehr als 750kg

 

D1

Klasse D1

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, und A)

  • Beförderung: nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
  • Länge: nicht mehr als 8m
  • auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg

 

D1E

Klasse D1E

Zugfahrzeuge der Classe D1 in Kombination mit

  • Anhänger/Sattelanhänger – zulässige Gesamtmasse: mehr als 750kg

 

Klassen L-T
L

Klasse L

  • Fahrzeuge für land-/forstwirtschaftliche Zwecke
    • Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 40km/h
  • Kombination aus Fahrzeugen für land-/forstwirtschaftliche Zwecke und Anhängern
    • Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 25km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen, Stapler, Flurförderzeuge
    • Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 25km/h
  • Kombination aus diesen Fahrzeugen mit Anhängern

 

T

Klasse T

  • Zugmaschinen
    • Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 60km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen
    • Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 40km/h
  • Fahrzeuge für land-/forstwirtschaftliche Zwecke auch mit Anhänger

 

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